Referenzen

Aus der fast 20 jährigen, sehr reichhaltigen Berufspraxis auf dem Gebiet der Gutachtens- und Expertisenerstellung sollen nachfolgend einige aktuellere Referenzthemen der letzten Monate exemplarisch für die Bandbreite des vorhandenen Expertenwissens angeführt werden:

  • Produktklassifizierungen – Feststellung und Bewertung von Risiko-Returnprofilen aller Produktklassen, inklusive strukturierter Produkte, Hedgefonds, Fondsgebundener Lebensversicherungen, Second Hand Lebensversicherungspolizzen und sonstiger komplexer Produktkategorien – zentrales Thema in Anlegeverfahren: Beratungsfehler im Hinblick auf Risikotragfähigkeit und Risikoneigung des Anlegers?
  • Erfolgte die Vermögensverwaltung (kollektiv bei Investmentfonds oder individuell bei der diskretionären Vermögensverwaltung) im Rahmen der festgelegten Richtlinien? Erfolgte die Vermögensverwaltung lege artis? – Häufige Fragen: Berücksichtigung besonderer Kapitalmarktereignisse, hatte der Verwalter richtig agiert bzw. reagiert? War die Asset Allocation vereinbarungsgemäß erfolgt? War das Reporting angemessen und ausreichend?
  • Marktpreismanipulationen: wurden die Aktienkurse (insbesondere Immobilienaktien) durch ein extensives Market Making nachhaltig beeinflusst und die Kursbildung künstlich verzerrt? Schadensersatzprozesse von Anlegern gegen Finanzdienstleister; Verwaltungsstrafverfahren gegen Finanzdienstleister (FMA und UVS);
  • Amtshaftung der Finanzmarktaufsichtsbehörde – Schadensersatzprozesse von Anlegern wegen Verletzung der Amtspflichten bei der Aufsicht von Finanzdienstleistern;  Ist die Finanzmarktaufsicht ihrer Aufsichtspflicht betreffend eines bestimmten Finanzdienstleisters ausreichend nachgekommen? Falls nicht, hätte ein normgemäßes Vorgehen die eingetretenen Anlegerschäden verhindert? In welchem Umfang? Ermittlung komplexer hypothetischer Kausalverläufe;
  • Verantwortung eines Bankvorstandes im Rahmen von Kreditgewährungen; gab es ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung? Wurde ein adäquates Risikocontrolling implementiert? Relevanz im Rahmen von Schadensersatzprozessen des Arbeitgerbers und gegebenenfalls auch im Rahmen von komplexen Strafverfahren wegen Untreue zu Lasten der Bank;
  • Verantwortung eines Vorstandes in der Rohstoff verarbeitenden Industrie wegen Unterlassung von Hedgetransaktionen, obwohl dies in firmeninternen Richtlinien festgelegt war; Schadensermittlung anhand der Richtlinien und des hypothetischen Hedgings; Vergleich der tatsächlichen Ergebnisse mit Hedging und ohne Hedging;
  • Devisenhandel in der Vermögensverwaltung für Gebietskörperschaften und vermögende Privatanleger: Adäquates Produktangebot und Durchführung? In der Verwaltung von Fremdwährungskrediten („Switching“ – „Fremdwährungskreditverwaltung“): Rendite-Risiko-Profil und Risikotoleranz der Fremdwährungskreditnehmer; Devisenoptionshandel: Wurden die Risiken zutreffend vor und während der Vertragslaufzeit dargestellt? Wurde durch das Reporting gezielt getäuscht?
  • Optionsfragen: War die angewandte Optionsstrategie (das Optionstrading) konsistent mit den getroffenen Vereinbarungen? Hätten die Extremereignisse in der Finanzmarktkrise zu einer alternativen Handlungsweise führen müssen? Untreuefragen bei Optionseinräumungen: Wurde durch die konkreten Optionsabreden und deren Abwicklung die stillhaltende Bank geschädigt? Waren die vereinbarten Optionsprämien marktadäquat?
  • Hedge-Fonds: Definition von Hedge-Fonds; lag im konkreten Fall ein Hedge-Fonds vor, bzw. war das angebotene bzw. verkaufte Produkt ein Hedge-Fonds? Risikoklassifizierung von Hedge-Fonds in der Bankpraxis, Risikoklassifizierung im konkreten Fall; hätte der Anleger mit dem angebotenen Hedge-Fonds seine Veranlagungsziele erreichen können? Entsprach die Risikoneigung des Anlegers dem Risikoprofil des Hedge-Fonds? Beurteilung des Marktrisikos und des opreationellen Risikos des konkreten Hedge-Fonds.
  • Late Trading und Market Timing: Definition und Identifikation von Late Trading und Market Timing im Rahmen von Portfolioanalysen; Zulässigkeit im Rahmen der fondsgebundenen Lebensversicherung (“switching” innerhalb der zulässigen Fondspalette).
  • Versicherungshaftpflichtfälle: Hat der Versicherungsnehmer (Finanzdienstleister) sich de lege artis verhalten, oder sind Haftpflicht auslösende Umstände wahrscheinlich? Einhaltung der Organisations-, Verhaltens– und Aufklärungspflichten gemäß WAG?
  • Rating- Fragen: Bedeutung von Credit-Rating von Emittenten und Produkten, insbesondere von Anleihen; Rating von offenen Investmentfonds und geschlossene Fonds; hat der Asset Manager (Bank, Versicherung, Pensionskasse) die Veranlagungsrichtlinien eingehalten?
  • Betreuerfragen: Welche Asset Allocation ist im konkreten Betreuungsfall erlaubt? Alle Fragen im Zusammenhang mit der „Mündelsicherheit“ von Veranlagungen.

>> Zur Methodik siehe Exposés SV-Unterstützungsleistungen im Zivil- und Strafrecht im Downloadbereich<<